Beantragung
Ihren Antrag auf schulische Integrationshilfe können wir gerne unterstützen, setzen Sie sich dazu mit uns per Telefon oder e-mail in Verbindung. Der Antrag wird vom Jugendamt des Kreises bearbeitet, an den Sie sich ebenfalls wenden können. Den Eltern entstehen keine Kosten für die Durchführung der Maßnahme.
Schulbegleitung
Wenn Sie für ihr Kind eine allgemeinbildende Schule gewählt haben und es von einer Körper-, Geistes-, oder Sinnesbeeinträchtigung betroffen ist, können Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Leistung geht über die vom Schulamt zur Verfügung stehenden Lehrer der Regelschule und dort eingesetzten Sonderschullehrer hinaus. Sie bietet eine zusätzliche Begleitung von Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer vorliegenden Behinderung / Einschränkung einen Assistenzbedarf aufzeigen. So kann ein/e Integrationshelfer/in den schulischen Prozess des Lernens und der Integration in die Gemeinschaft bedarfsgerecht unterstützen. Das betrifft zum Beispiel
- Die Begleitung bei der eigenständigen Bewältigung des Schulalltages
- Orientierung in den schulischen Gebäuden und den schulischen Abläufen
- Unterstützung bei einzelnen Unterrichtsangeboten nach den Weisungen der Lehrer
- Die Sicherstellung der Ordnung und Koordination am Arbeitsplatz
- Konfliktbewältigung in den Pausen
Die Unterstützung findet innerhalb der schulischen Rahmenbedingungen und in enger Absprache mit dem Lehrerpersonal statt. Sie bietet den Schüler/innen ein niederschwelliges Angebot zur Teilhabesicherung. Sollte die Problemlage ein größeres Hilfsangebot erfordern, können Mitarbeiter mit höheren Qualifikationen (Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger) eigesetzt werden.
Die Qualität der Arbeit ist gesichert durch regelmäßige Teamgespräche, kollegiale Beratung und Fortbildungen.