Die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist Einkommensunabhängig und kann von dem / den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Die Begleitung und Förderung findet nach positivem Bescheid des Sozialhilfeträgers in der Regel einmal wöchentlich bei Ihnen zu Hause oder in den Räumen des Kindergartens statt.